Rechtsgebiete FBMK

FBMK Rechtsanwälte

Rechtsgebiete unserer Kanzlei

Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von anderen Rechtsverhältnissen durch die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.

Baurecht

Streitigkeiten im Baurecht sind aufgrund der komplexen Vertragsbeziehungen und der am Bau häufig auftretenden tatsächlichen Schwierigkeiten vielfältig.

Betreuungsrecht / Vorsorgeverfügung

Das Betreuungsrecht ist in den §§ 1896 bis 1908 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit zahlreichen Verweisungen auf die vormundschaftsrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Erbrecht

Unter Erbrecht versteht man die Gesamtheit aller gesetzlichen Vorschriften, die regeln, wem das Vermögen einer Person nach deren Tod zufällt.

Familienrecht

Unter Familienrecht versteht man die Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften, die die Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft betreffen.

Handels- und Wirtschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das “Sonderprivatrecht der Kaufleute”. 

Miet- und Wohneigentumsrecht

Die Rechtsfragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sind für die Betroffenen in der Regel von erheblicher Bedeutung.

Ordnungswidrigkeiten recht

Im Ordnungswidrigkeitenrecht ahndet der Staat auf der untersten Stufe geringere Verfehlungen als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern.

Sozialrecht

Zum Sozialrecht gehören all diejenigen Rechtsgebiete, die im Falle von Streitigkeiten vor den Sozialgerichten zu verhandeln sind. 

Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird.

Strafrecht

Die meisten Straftatbestände sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Testaments vollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist als Teil des Erbrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt. 

Vereinsrecht

Grundlegend ist das Vereinsrecht im BGB geregelt, das die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder und des Vorstandes regelt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht kann grob unterteilt werden in Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse, in denen der Staat dem Bürger gegenüber als Obrigkeit auftritt.