Arbeitsrecht

FMBK Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von anderen Rechtsverhältnissen durch die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Zum Ausgleich der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers einerseits und zur Wahrung der notwendigen unternehmerischen Freiheit andererseits, wie auch zur Wahrung des Betriebsfriedens stellt das Arbeitsrecht besondere Regelungen auf. Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte). Darüber hinaus gelten einige arbeitsrechtliche Vorschriften kraft ausdrücklicher, gesetzlicher Regelung auch für arbeitnehmerähnliche Personen wie z.B. in Heimarbeit Beschäftigte.

Das Arbeitsrecht ist in die Gebiete individuelles und kollektives Arbeitsrecht unterteilt. Das Individualarbeitsrecht betrifft die Ausgestaltung des jeweiligen einzelnen Arbeits- bzw. Dienstvertrages. Hierzu gehört auch die Beratung bei anstehenden Änderungen, wie bei einem beruflichen Wechsel, einer drohenden Versetzung oder Kündigung.

Für den Arbeitnehmer ist nach ausgesprochener Kündigung wegen der 3-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) schnelles Handeln erforderlich. Nach Ablauf dieser Klagefrist ist auch eine ansonsten unwirksame Kündigung rechtswirksam. Kündigungsschutzaspekte sind auch dann gegeben, wenn die Kündigung auf Grundlage eines Betriebsüberganges erfolgte. Gerade in diesem Bereich ist nicht nur das nationale Arbeitsrecht von Bedeutung, sondern auch das europäische in seiner fortlaufenden Entwicklung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es oft auch notwendig, sich umfassend beraten zu lassen, ohne dass der Rechtsanwalt nach außen – gegenüber dem Arbeitgeber – auftritt. Wichtig ist die anwaltliche Beratung für den Arbeitgeber auch bei der Flexibilisierung von Personalstrukturen und der Entwicklung von Konzepten zur Reaktion auf die konkrete Situation eines Unternehmens, um sich nicht später – begründeten – Kündigungsschutzklagen ausgesetzt zu sehen.

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft Fragen der Betriebsverfassung und tarifrechtliche Einzelfragen, Betriebsvereinbarungen und Firmentarifverträge. Gegegnstand derartiger Regelungen können beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, Kurzarbeit,
Vergütungs- und Arbeitszeitsysteme oder Dienstwagenordnungen sein.

In der Kanzlei ist Michael Minnerop Fachanwalt für Arbeitsrecht.