Baurecht

FMBK Rechtsanwälte

Baurecht

Streitigkeiten im Baurecht sind aufgrund der komplexen Vertragsbeziehungen und der am Bau häufig auftretenden tatsächlichen Schwierigkeiten vielfältig. Im wesentlichen geht es hierbei um Mängel am Bau, Verantwortlichkeiten und den Werklohn. Meist sind viele verschiedene Personen mit verschiedenen Aufgabenbereichen betraut (z.B.
Architekt, Generalunternehmer, Subunternehmer), die bei Schwierigkeiten in einzelnen Bereichen allzu gern die Verantwortlichkeit auf die jeweils anderen schieben. Im Falle auftretender Probleme erschwert dies insbesondere dem Bauherrn die Suche nach dem richtigen Anspruchsgegner.

Im ersten Schritt ist auf Grundlage der vorliegenden Vertragswerke zu prüfen, an wen man sich im Einzelfall wenden kann. Weitere Schwierigkeiten liegen häufig im tatsächlichen Bereich begründet, weil – wenn es um Baumängel geht – häufig nur ein Symptom auftritt, dessen Ursache dem Laien nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Zur Klärung derartiger Fragen ist gegebenenfalls frühzeitig ein Bausachverständiger hinzuzuziehen. Selbst wenn dieser die unmittelbare Ursache festgestellt hat schließt sich die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit erst an: Haftet nicht auch der Architekt in seiner Eigenschaft als Bauleiter für den Fehler des Handwerkers, wenn er diesen nicht genügend überwacht hat? Kann der Handwerker dem Architekten möglicherweise falsche Anweisungen entgegenhalten?

Um Verjährungsfristen etc. zu wahren und nicht unnötige Kosten durch die Inanspruchnahme falscher Personen zu verursachen, ist es für Bauherren erforderlich, sorgfältig zu prüfen, an wen man sich im Einzelfall zu wenden hat; für die Leistungserbringer am Bau stellt sich die Frage, an wen ein Anspruchsteller ggf. verwiesen werden kann. Lässt sich letztendlich die genaue Verantwortlichkeit nicht mit absoluter Sicherheit aufklären, ist im Zivilprozess notfalls mit dem Mittel der “Streitverkündung” vorzugehen.

Schon vorher sind eine Reihe von Formalitäten – z.B. Abnahme, Nachbesserungsverlangen,
Fristsetzung – zu beachten und richtig zu handhaben. Möglichst frühzeitig muss der Bauherr auch entscheiden ob er weitere Raten überhaupt bezahlt, wohingegen der Handwerker entscheiden muss, ob er seine Arbeiten einstellen darf. Da Streitigkeiten am Bau nicht nur häufig, sondern auch ausgesprochen kostspielig sind, sollte rechtlicher Beistand schnellstmöglich hinzugezogen werden, sobald die ersten Probleme sich abzeichnen. Nur dann kann zielführend vorgegangen werden, um unnötige Kosten zu vermeiden und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

Als Fachmann für sämtliche Rechtsfragen rund um die Immobilie ist in der Kanzlei Michael Minnerop auf diesen Bereich spezialisiert.