Verkehrsrecht

FMBK Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht kann grob unterteilt werden in Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht. Das Verkehrszivilrecht beinhaltet insbesondere die Verkehrsunfallregulierung (Schadensersatz und Schmerzensgeld) mit Versicherung und Unfallgegner, das Recht von Neu- und Gebrauchtwagenkauf und Kfz-Leasing sowie die entsprechenden Gewährleistungsansprüche und Auseinandersetzungen von Werkstätten mit ihren Kunden. Hinzu kommen Bereiche des Versicherungsrechts, insbesondere des Rechts der KFZ- und Kaskoversicherung sowie das Recht der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verkehrsstrafrecht umfasst zum einen die echten Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, Unfallflucht oder Straßenverkehrsgefährdung) sowie das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlichtverstöße etc.). Ergänzend wird hier verwiesen auf die separaten Ausführungen zum Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Das Verkehrsverwaltungsrecht umfasst in erster Linie das Fahrerlaubnisrecht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann nicht nur vom Strafrichter nach der Begehung von Straftaten angeordnet werden, sondern wird von Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers bestehen. Auch nach einer Fahrerlaubnisentziehung durch den Strafrichter ist es oft die Verwaltungsbehörde, die die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig macht. Hier handelt es sich nicht mehr um strafrechtliche Sanktion, sondern um reines Verwaltungsrecht. Darüber hinaus gehören zum Verkehrsverwaltungsrecht beispielsweise die Vorschriften über die Zulassung von Fahrzeugen, das Aufstellen vonVerkehrsschildern etc.

Sämtliche Angelegenheiten aus diesen Bereichen werden in der Kanzlei von Alexander Kurz als Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeitet.